Häufige Fragen
Mit der nachfolgenden Übersicht möchten wir auftretende Fragen beantworten, die häufig bereits vor und während der Einsatzzeit im FSJ entstehen. Hier erhältst Du Antworten auf Fragen, die immer wieder gestellt werden, Hinweise, wo benötigte Informationen zu finden sind und die wichtigsten Regelungen im FSJ im Überblick.
Voraussetzung ist Interesse und eine "soziale" Grundeinstellung. Ein FSJ kann unabhängig vom Schulabschluss begonnen werden. Teilnehmen können Jugendliche von 16 bis 27 Jahren, in Ausnahmefällen bereits ab 15 Jahren.
Zunächst kann man sich formlos schriftlich oder online bei einem anerkannten FSJ-Träger seiner Wahl bewerben. In der Regel bekommt man dann vom FSJ-Träger Informations- und ggf. genormte Bewerbungsunterlagen zugeschickt. Zur endgültige Bewerbung gehören: das Anschreiben mit persönlicher Begründung, tabellarischer Lebenslauf, Kopie des letzten Schulzeugnisses und ein Bewerbungsfoto. Eine finanziell aufwendig gestaltete Bewerbungsmappe ist i.d.R. nicht notwendig. Die endgültige Fassung der Bewerbungsunterlagen bestimmt jeder zugelassene FSJ-Träger selbst.
Die Bewerbungsfristen sind nicht bei allen FSJ-Trägern und in allen Bundesländern gleich. In Hessen beginnt das FSJ zwischen August und Oktober. Eine frühzeitige Bewerbung ist von Vorteil, wenn man einen begehrten Platz ergattern möchte.
FSJ-Teilnehmende können beim zuständigen örtlichen Wohnungsamt Wohngeld beantragen. Eine Prüfung erfolgt im Einzelfall. Ratsam ist es, vor Beginn des FSJ mit der zuständigen Behörde im persönlichen Gespräch zu klären, was im Einzelfall übernommen wird.
Nein. 6 Monate müssen zwingend zusammenhängend abgeleistet werden.
Pädagogische Seminare finden in der Regel innerhalb Hessens statt. Genauere Informationen gibt jeder zuständige FSJ-Träger. Ein Seminar wird in der Regel mit 20 - 30 Teilnehmenden angeboten. Mehrtägige Seminare werden grundsätzlich mit Übernachtungen durchgeführt.
Grundsätzlich werden Wünsche soweit wie möglich berücksichtigt. Der FSJ-Träger behält sich vor, alternative Vorschläge zu unterbreiten.
Ja, Voraussetzungen sind ausreichende Deutschkenntnisse, die im Bewerbungsgespräch ermittelt werden und einen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht notwendig. Somit können ein FSJ auch Asylbewerber, Geflüchtete oder Ausländer machen, die ein Visum für das FSJ haben.